Gefahrgut Verpackungen

Bestimmungen u. Richtlinien: Oliveri Gefahrgut - Verpackungen sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen, sowohl für den See Luft Eisenbahn und Straßenverkehr, sofern das zu versendende Gut in einer 4G Verpackung verschickt werden darf. Die Verpackung trägt die jeweilige Zulassungsnummer. Der Versand gefährlicher Güter unterliegt den Bestimmungen des IMDG Code Seeverkehr, der ITA-DGR bzw. ICAO-TI Luftverkehr, des RID Eisenbahnverkehr und der ADR Straßenverkehr. Die Verpackungen sind als zusammengesetzte Verpackung mit Metall und oder Kunststoffgebinden als Innen Verpackung geprüft. Bei der Verwendung anderer als die geprüften Innenverpackungen, was in der Regel der Fall sein wird, ist die technische Richtlinie Verpackungen TVR 005 zusammengesetzte Verpackung zu beachten. Wird die zugelassene Verpackungsbauart als zusammengesetzte Verpackung, auch mit anderen als in diesem Zulassungsschein beschriebenen Innenverpackungen verwendet, muss nachweisbar sichergestellt sein, dass die zusammengesetzte Verpackung mit den Innenverpackungen ebenso wirksam ist wie die Zugelassene Verpackungsbauart. Diese Nachprüfung kann vom Verwender selbst durchgeführt werden oder in unserer Prüfstelle erfolgen. Bitte beachten Sie die verkehrsträger und produktspezifischen Bruttogewichtsbeschränkungen 

Art.Nr.:

L x B x H

I ( X ) I I ( Y ) I I I ( Z )
16-001 160 x 135 x 190 6 X x
16-002 175 x 155 x 213 5 8 8
16-003 180 x 160 x 250 7 x x
16-004 190 x 170 x 280 7 x x
16-005 200 x 180 x 360 8 x x
16-006 230 x 200 x 250 15 x x
16-007 250 x 250 x 360 16 x x
16-008 270 x 250 x 370 16 x x
16-009 275 x 195 x 300 12 20 30
16-010 300 x 270 x 390 16 x x
16-011 325 x 245 x 300 17 25 35
16-012 330 x 290 x 360 27 x x
16-013 360 x 260 x 300 21 30 40

16-014 360 x 300 x 360 27 x x
16-015 380 x 340 x 400 27 x x
16-016 390 x 390 x 430 43 60 70
16-017 400 x 360 x 400 27 x x
16-018 430 x 310 x 300 27 x x
16-019 430 x 380 x 420 27 x x
16-020 570 x 370 x 430 60 75 85
16-021 770 x 570 x 550 106 150 200